Informationen | Tipps | Hinweise

Die neue ENEV

EnergiepassDie EnEV ist die neue Energie-und Einsparverordnung, die am 01.02.2002 in Kraft getreten ist. Sie vereint die ehemalige Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung. D.h. sie verknüpft Anlagen- und Gebäudetechnik. Gleichberechtigte Maßnahmen bei der EnEV stellen sich in dem verbesserten Wärmeschutz und der effizienteren Wärmeerzeugung dar. Die EnEV begrenzt nicht mehr den Heizwärmebedarf, sondern den Primärenergiebedarf für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Die Primärenergien lassen sich unterteilen in ständig erneuerbare und aufbrauchende Energien. Sonnenstrahlung, Wind und Wasserkraft zählen zu den ständig erneuerbaren Energien. Kohle, Erdöl und Erdgas hingegen sind aufbrauchende Energien.

Für Neubauten muss in einem Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden, wie hoch der Primärenergiebedarf für die Wärmeversorgung ist. Allerdings steht es dem Archikten bzw.Bauherren fei, wie sie die vorgegebenen Grenzwerte einhalten wollen. Entweder sie entscheiden sich für eine sparsame Heizungsanlage oder einer verstärkten Wärmedämmung. Die Anlagenaufwandszahl ep legt den vorgeschriebenen Primärenergiebedarf fest. Die EnEV fordert also, die Gebäude- und Heizungsanlagentechnik voneinander abhängig zu planen. Die Effizienz der Heizungsanlagentechnik wird definiert über die Art des Wärmeerzeugers, der Regelung, der Verteilleitungen und der Heizflächen.

Beispiel: Die Gas- Brennwerttechnik ermöglicht durch ihren hohen Nutzungsgrad Einsparungen beim baulichen Wärmeschutz.